Förderung von Solaranlagen

So rechnet sich die Anlage auf dem Dach

Sie planen, energieeffizient zu bauen oder umzubauen? Sonnenenergie zu nutzen, lohnt sich nach wie vor. Prüfen Sie, mit welchen Förderungen für eine Solaranlage Sie rechnen können.

Förderung Solaranlagen

Höhere Zuschüsse für Solarthermie-Anlagen

Solarthermie-Anlagen produzieren Wärme. Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern die Errichtung von Solarthermie-Anlagen. Zudem gibt es regionale Förderprogramme in den Bundesländern und kommunale Förderprogramme von Städten und Gemeinden. Aktuell beträgt die Förderung für den Einbau einer Solarthermie-Anlage in der Förderrichtlinie "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)" 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Weitere 10 Prozent können hinzukommen, wenn die Errichtung der Anlage im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ausgeführt wird. Der iSFP ist das Ergebnis einer BAFA-Energieberatung und wird zu 80 Prozent vom Staat gefördert. Im Zuge der Beratung wird das Gebäude untersucht, um Sanierungspotenziale zu finden. Am Ende steht ein individuelles Sanierungskonzept für mehr Energieeffizienz.

KfW-Förderprogramm 270

Mit dem Förderprogramm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" vergibt die KfW bundesweit Förderkredite. Sie können den Kredit beantragen, wenn Sie eine Photovoltaikanlage, einen Batteriespeicher oder beides anschaffen möchten. Förderung gibt es für die Kosten, die durch Anschaffung, Planung, Projektierung sowie Installation der Solaranlage auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen entstehen. Die Kredite der KfW haben eine Laufzeit zwischen 5 und 30 Jahren. Die höchstmögliche Kreditsumme beträgt 150 Millionen Euro. Um das Geld zu bekommen, dürfen Sie den Kaufvertrag erst nach Bewilligung des Kredits abschließen.

Weniger Geld für überschüssigen Strom

Photovoltaik-Anlagen produzieren Strom. Der Betreiber der Anlage entscheidet, welche Menge des produzierten Stroms er selbst nutzt und wie viel er in das öffentliche Netz einspeist. Für das Einspeisen erhält er eine Einspeisevergütung. Wie hoch diese Vergütung ist, hängt von der Größe und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab. Seit dem 1. Februar 2024 erhalten Betreiber 8,1 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde, wenn die Leistung der Anlage bei bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) liegt. Ist die Anlage größer, gibt es für die ersten 10 kWp 8,1 Cent und darüber hinaus 7 Cent. Diese Vergütungssätze gelten für alle Anlagen, die bis August 2024 in Betrieb gehen. Aktuell ist geplant, dass sich nach diesem Stichtag die Vergütung im halbjährlichen Rhythmus um jeweils ein Prozent verringern soll.

Wichtig: Wenn Sie den gesamten Strom, den Sie produzieren, einspeisen wollen, gelten andere Vergütungssätze: nämlich 12,9 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp Leistung. Ab 10 kWp bis 100 kWp Leistung gibt es 10,8 Cent pro kWh.

Am 1. Januar 2023 wurde die Mehrwertsteuer für den Kauf von Photovoltaikanlagen auf null Prozent gesenkt. Ziel der Regierung ist es, steuerliche Hürden bei der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abzubauen. Die Anschaffung ist für Sie also steuerfrei.

KfW-Förderprogramm 442

Die KfW führt ihr erfolgreiches Förderprogramm für Elektroautos auch 2024 weiter. Wenn Sie bereits ein Eigenheim und ein Elektroauto besitzen, können Sie einen Zuschuss von bis zu 9.600 Euro für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage inklusive Wallbox und Solarspeicher beantragen.

Finanzierungszuschuss für Batteriespeichersysteme

Für die Anschaffung von Batteriespeichern wurde die Mehrwertsteuer ebenfalls auf null Prozent gesenkt. Wenn Sie Ihre neue Photovoltaikanlage inklusive eines Batteriespeichersystems planen und zur Finanzierung einen KfW-Kredit nutzen wollen, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur schnelleren Tilgung. Dieser Finanzierungszuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten des Batteriespeichersystems. KfW-Kreditanträge können Sie bei Ihrer Raiffeisenbank Ichenhausen eG stellen.

Weitere Förderungen prüfen

Neben den Förderprogrammen des Bundes gibt es auch Förderungen auf Länderebene oder von Kommunen und Gemeinden – aktuell zum Beispiel in Berlin. In seltenen Fällen fördern sogar private Energieversorger die Installation einer Anlage.

Eine Beratung bieten Verbraucherzentralen in Ihrer Nähe an. Hier erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für den Einsatz erneuerbarer Energien gibt und welche Techniken für Sie sinnvoll und wirtschaftlich sein können. Von den Kosten für diese Energieberatung tragen Sie als Hauseigentümer einen Eigenanteil von maximal 5 Euro. Die Verbraucherzentrale hat außerdem eine kostenlose Beratungshotline eingerichtet.

Fünf Grundregeln zur Solarförderung

  • Die Anlage muss zum Bedarf, nicht nur zur Förderung passen.
  • Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage steigt mit dem Eigenverbrauch.
  • Geförderte Solaranlagen müssen bestimmte Standards erfüllen.
  • Stellen Sie Förderanträge vor dem Kauf.
  • Planen und arbeiten Sie nur mit Fachleuten zusammen.

Zuletzt aktualisiert am 1. März 2024.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Energieexperten oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.