Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
  • Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Beschwerdemanagement

Die Raiffeisenbank Ichenhausen eG verfügt über ein zentrales Beschwerdemanagement, das auch für wertpapieraufsichtsrechtlich relevante Kundenbeschwerden zuständig ist.

Zuständig für das Beschwerdemanagement der Raiffeisenbank Ichenhausen eG ist:

Raiffeisenbank Ichenhausen eG
Beschwerdemanagement
Ettenbeurer Str. 2
89335 Ichenhausen

Tel.: 08223 9694-0
Fax.: 08223 9694-92
postmaster@rb-ichenhausen.de

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Raiffeisenbank Ichenhausen eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

Raiffeisenbank Ichenhausen eG
Ettenbeurer Str. 2
89335 Ichenhausen

Tel.: 08223 9694-0
Fax: 08223 9694-92
E-Mail: info@rb-ichenhausen.de

Vertreten durch den Vorstand:

Herr Achim Krist, Herr Heinrich Müller

Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung:

Die Raiffeisenbank Ichenhausen eG ist als Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig.

Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:

Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte nachfolgender Versicherungspartner

Hinweis:
Die Raiffeisenbank Ichenhausen eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für erfolgreiche Vermittlungen eines Versicherungsvertrages eine Provision der nachfolgenden Versicherungspartner. Die Provision ist in der von Ihnen an die Versicherungspartner zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.

Anschrift Schlichtungsstellen:

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Raiffeisenbank Ichenhausen eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.