Wettbewerb "Gemeinsam aktiv"

Gemeinsam aktiv, gemeinsam stark

Gesellschaftliche und technische Veränderungen wie der demografische Wandel und ein durch den Onlinehandel verändertes Kundenverhalten stellen den stationären Einzelhandel vor neue Aufgaben. Aber auch Städte und ihre Bewohner stehen vor Herausforderungen – schließlich möchte niemand eine leere Innenstadt in seiner Gemeinde. Wer einen attraktiven und lebendigen Ortskern will, kann jetzt mit aktiv werden und dabei auch noch tolle Geldpreise gewinnen.

Wettbewerb "Gemeinsam aktiv"

Mitmachen und etwas bewegen

Mit dem landesweiten Wettbewerb "Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort" werden kreative Ideen gesucht, die den stationären Einzelhandel stärken und damit die Innenstädte und Ortskerne beleben. Darüber hinaus geht es darum, das soziale Miteinander und den Zusammenhalt in der Gemeinde zu fördern sowie die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Ziel ist es, die besten Konzepte zur Aufwertung von Ortskernen bekanntzumachen und andere dazu zu bewegen, den guten Beispielen der Teilnehmer zu folgen.

Auswahl der Gewinner

Am 15. Oktober 2019 wählt eine unabhängige Jury die jeweils drei besten Projektideen in den Kategorien "Einzelhandel" und "Gemeinschaftsinitiativen/Genossenschaftsmodelle" aus. Maßgeblich dafür sind unter anderem die Kriterien Kreativität, Nachhaltigkeit und Realisierungsgrad. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt am 5. November 2019 im Rahmen einer Abschlussveranstaltung in Verden. Die Gewinner erhalten Geldpreise in Höhe von 10.000 Euro für den 1. Platz, 5.000 Euro für den 2. Platz und 3.000 Euro für den 3. Platz.

Projektpartner

Da im Team alles besser läuft, haben das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, der Genossenschaftsverband Weser-Ems e. V., die IHK Niedersachsen (IHKN), der Handelsverband Niedersachsen-Bremen e. V. (HNB) und der Nordenham Marketing & Touristik e. V. den Wettbewerb "Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort" ins Leben gerufen. Gemeinsam suchen sie nach vielseitigen Ideen und Konzepte, die sie fördern möchten.

Teilnahme am Wettbewerb

Bewerben können sich Einzelhändler und Gemeinschaftsinitiativen (zum Beispiel Händlerinitiativen, Standortgemeinschaften, Gewerbe- oder Stadtmarketingvereine) sowie Genossenschaften aus dem Bereich Handel in Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern. Ihre Konzepte können Sie bis zum 25. September 2019 online einreichen. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Sie auf der offiziellen Website des Wettbewerbs.

Zuletzt aktualisiert am 14. Juni 2019