Vertreterwahlen 2025

Die Volks– und Raiffeisenbanken gehören ihren Mitgliedern

In dieser schnelllebigen und zunehmend unsicheren Welt wächst das Bedürfnis nach Verlässlichkeit und Sicherheit immer mehr. Durch Ereignisse wie die Finanzkrise 2009, die Corona – Pandemie oder Kriege wird uns immer wieder aufgezeigt, wie wichtig eine stabile und starke Gemeinschaft ist.

Volksbanken und Raiffeisenbanken gehören Ihren Mitgliedern und sind diesen durch den genossenschaftlichen Förderauftrag in ganz besonderer Weise verpflichtet.

Dieser Förderauftrag der Genossenschaften ist direkt im § 1 des Genossenschaftsgesetzes geregelt. Die Interessen der Mitglieder stehen an erster Stelle, erst danach kommt die Gewinnmaximierung. Genossenschaften verstehen sich als Wertegemeinschaft und richten ihr Handeln an klar definierten genossenschaftlichen Werten, wie zum Beispiel Partnerschaftlichkeit, Vertrauen, Fairness und Verantwortung aus.

Die Raiffeisenbank Ichenhausen eG wird von ca. 4.500 Mitgliedern getragen. Sie wählen alle vier Jahre Vertreter, die die Interessen der Mitglieder als Repräsentanten gegenüber der Bank vertreten. Pro Angefangene 80 Mitglieder wird ein Vertreter in die Vertreterversammlung gewählt.

In diesem Jahr ist es wieder soweit – Unsere Mitglieder wählen aus ihren Reihen eine neue Vertreterversammlung.

Wir möchten Ihnen die anstehenden Vertreterwahlen und die Vertreterversammlung etwas genauer erklären.

Die Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Ichenhausen eG findet einmal im Jahr statt. Doch was ist eigentlich der Zweck einer Vertreterversammlung?

Aufgaben einer Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung beschließt wichtige Angelegenheiten der Genossenschaftsbank, wie z.B. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses oder Änderungen der Satzung.

Das Gremium bestimmt über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats und wählt auch den Aufsichtsrat. Der wiederum überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und wirkt bei weitreichenden Entscheidungen mit.

Alle Regelungen zum Vertreteramt und zur Vertreterversammlung sind in der Satzung der Genossenschaft festgelegt.

Wie läuft unsere Vertreterwahl ab?

Unserer Vertreterversammlung hat 2024 einen Wahlausschuss bestellt. Dieser besteht aus:

  • Zwei Mitgliedern des Vorstandes
  • Zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates
  • Sechs Mitgliedern der Raiffeisenbank Ichenhausen eG

Vorbereitung und Durchführung der Wahl, sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen, obliegen diesem Wahlausschuss.

 

Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss tagt vor der Vertreterwahl und erstellt daraufhin die offizielle Wahlliste gem. § 3 der Wahlordnung. Nach dem Mitgliederstand zum 31.12.2024 sind 56 Vertreterinnen und Vertreter, sowie 5 Ersatzvertreter zu wählen.

Diese Liste liegt in der Zeit vom 24.02.2025 bis 24.03.2025, zusammen mit der Wahlordnung, in allen Geschäftsstellen unserer Bank zur Einsicht für die Mitglieder aus.

Gemäß § 3 (1) der Wahlordnung können weitere Listen von den Mitgliedern der Genossenschaft an den Wahlausschuss eingereicht werden; dafür bedarf es mindestens der Unterschrift von 150 Mitgliedern. Auch können weitere Vorschläge nur dann berücksichtigt werden, wenn sie die in der Satzung und Wahlordnung genannten Voraussetzungen erfüllen.

 

Die Wahl

Die Wahlen zur Vertreterversammlung und Ihre Stimmabgabe finden gem. § 5 und § 6 der Wahlordnung in der Zeit vom 31.03.2025 bis 11.04.2025 in der Hauptstelle in 89335 Ichenhausen, Ettenbeurer Str. 2, zu den üblichen Öffnungszeiten statt. Jedes Mitglied erhält einen Stimmzettel ausgehändigt. Nach geheimer Wahl wird der Stimmzettel in die bereitgestellte verschlossene Wahlurne gegeben.

Jedes Mitglied darf sein Wahlrecht nur einmal und grundsätzlich nur persönlich ausüben, unbeschadet der Vertretungsregelungen in § 26 d der Satzung.

Der Wahlausschuss stellt das Ergebnis der Wahlen fest und wird die Liste der gewählten Vertreter(-innen) gem. § 10 der Wahlordnung bekannt machen.

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn wir Sie als unsere Mitglieder zur Stimmabgabe in der Zeit vom 31.03.2025 bis 11.04.2025 in unserer Hauptstelle in Ichenhausen begrüßen dürfen.